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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des Unternehmens Historisches Fischhaus GmbH & Co. KG, Fischhausstraße 14, 01099 Dresden, nachfolgend: Fischhaus genannt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) unterteilen sich in zwei Teile. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der jeweilige Regelungsgegenstand aus den verschiedenen Teilen dieser AGB ergeben kann, entsprechend des Umfanges der vereinbarten und zu erbringenden Leistung. Für Restaurant und Veranstaltungen gilt Teil I und für Beherbergungsleistungen gilt Teil II dieser AGB.

Diese AGB sind einsehbar unter www.historisches-Fischhaus.de/agb und stehen jederzeit zum Download zur Verfügung.

Teil I

§1 Allgemeine Bestimmungen / Anwendungsbereich / Vertragsabschluss

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge, die der Veranstalter oder Kunde (Privatperson, Firma) mit dem Fischhaus über die Anmietung von Separees, Veranstaltungsräumen oder von Plätzen im Restaurant zustande kommen. Dazu gehören auch alle im Außenbereich und Gartenhaus befindlichen Plätze. Anmietungsverträge im Sinne des Vorstehenden können nach der Vereinbarung der Parteien auch Versorgungsverträge mit Speisen, Getränken und sonstigen entgeltlichen Dienstleistungen des Fischhaus beinhalten. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Veranstalter / Kunde die AGB des Fischhaus an.

1.2. Vereinbarungen zwischen Fischhaus und Veranstalter / Kunde gelten ausschließlich für die Dauer des Bertreibens durch die Historisches Fischhaus GmbH & Co. KG.

1.3. Veranstalter im Sinne der AGB ist diejenige natürliche oder juristische Person, die im eigenen oder fremden Namen einen Vertrag mit dem Fischhaus abschließt oder abzuschließen gedenkt, um Dritten einen Besuch und die Inanspruchnahme der Leistungen des Fischhaus auf eigene oder fremde Rechnung zu ermöglichen.

1.4. Etwaige Geschäftsbedingungen des Veranstalters / Kunden werden nicht anerkannt. Sei denn dies wird zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§2 Haftung

2.1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände und Kleidungsstücke, befinden sich auf die Gefahr des Veranstalters oder Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Fischhaus. Das Fischhaus übernimmt für Verlust oder Beschädigung von Geld, Wertsachen und / oder sonstigen Gegenständen keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Fischhaus. Dem Fischhaus obliegt keinerlei Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Für Garderoben gelten die jeweiligen Garderobenbestimmungen (insbesondere keine Haftung für unbewachte Garderobe).

2.2. Weitergehende Schadensersatzansprüche, als die in diesem Vertrag geregelten Ansprüche, in etwa wegen verzögerter Leistungserbringung und / oder Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, arglistiges Verschweigen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit zurückzuführen sind. Vorstehender Haftungsausschluss gilt ferner nicht, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bestehen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2.3. Der Veranstalter / Kunde ist jederzeit verpflichtet, das Fischhaus oder Mitarbeiter des Fischhaus unverzüglich und rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.

2.4. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Fischhaus berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Fischhaus abzustimmen und erfordert die Zustimmung des Fischhaus.

2.5. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Bei offenen Rechnungen hat das Fischhaus im Übrigen ein Zurückbehaltungsrecht an den Gegenständen. Unterlässt der Veranstalter / Kunde das Entfernen, darf das Fischhaus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters / Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Fischhaus für die Dauer des Verbleibs Raummiete in Höhe von EUR 500,00 pro Tag berechnen. Dem Veranstalter / Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Fischhaus der eines höheren Schadens vorbehalten.

2.6. Verschmutzungen mit Konfetti oder ähnlichen Materialien sind auf dem gesamten Arial des Fischhaus nicht gestattet. Andernfalls stellt das Fischhaus dem Veranstalter / Kunden eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 60,00 € in Rechnung.

2.7. Der Veranstalter / Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, deren Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Einflussbereich oder ihn selbst verursacht werden.

2.8. Das Fischhaus kann vom Veranstalter / Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) in vom Fischhaus zu bestimmender Höhe verlangen.

§3 Leistungen, Preise, Zahlung

3.1. Das Fischhaus ist verpflichtet, die vom Veranstalter / Kunden bestellten und vom Fischhaus zugesagten Leistungen zu erbringen. Findet keine Verständigung über die Preise statt, so gelten die in der jeweiligen aktuellen Speisekarte ausgewiesenen Preise. Finden sich hierzu keine Angaben, so gelten die ortsüblichen und angemessenen Preise.

3.2. Der Veranstalter / Kunde, ist verpflichtet, die für die Leistungen vereinbarten bzw. im Sinne des Vorstehenden geltenden Preise des Fischhaus zu zahlen. Hatte das Fischhaus Auslagen gegenüber Dritten, so sind diese zu erstatten, wenn die Auslagen entweder vertraglich vereinbart oder in einem kausalen und der Hauptleistung dienlichen Zusammenhang mit der versprochenen Leistung des Fischhaus standen.

3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich, wenn nicht anders ausgewiesen, inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Fischhaus ist verpflichtet, sich 3 Monate lang an die vereinbarten Preise zu halten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 3 Monate, so werden die Parteien neue Preisverhandlungen führen. Führen diese zu keinem Ergebnis, ist das Fischhaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und 85 % der ursprünglich vereinbarten Preise als Veranstaltungsaufwand in Rechnung zu stellen, soweit der Rücktritt spätestens 6 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erklärt wird. Wird der Rücktritt 12 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erklärt, so hat das Fischhaus einen Anspruch auf 50 % der ursprünglich vereinbarten Preise.

3.4. Mit Durchführung der Veranstaltung wird der Anspruch auf Zahlung an das Fischhaus fällig.

3.5. Wurde Zahlung per Rechnungslegung vereinbart, so ist diese binnen 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Fischhaus berechtigt, den
geschuldeten Betrag nebst Zinsen in Rechnung zu stellen (4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens jedoch 10 % p.a.).

3.6. Das Fischhaus ist berechtigt, jederzeit eine Vorauszahlung/Deposit zu beanspruchen, die, soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, 50 % des vereinbarten Preises beträgt. Die geleistete Vorauszahlung/Deposit wird mit der Endabrechnung verrechnet.

§4 Rücktritt des Fischhaus

4.1. Wird eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlung nicht zum vereinbarten Zahlungstermin beglichen, ist das Fischhaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ansprüche des Veranstalters / Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter / Kunde Vertragspartner des Fischhaus ist.

4.2. Ferner ist das Fischhaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag entschädigungslos zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, wenn höhere Gewalt (z.B. Sturm, technischer Defekte, Havarien, Pandemien) oder andere vom Fischhaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages für das Fischhaus unmöglich machen. Das gilt auch, wenn Veranstaltungen unter bewusst oder fahrlässig irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen wie Veranstalter oder Zweck gebucht werden und das Fischhaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit des Fischhaus, die Gäste oder den Ruf des Fischhaus gefährden kann.

4.3. Der Rücktritt vom Vertrag kann jederzeit erfolgen, wenn die vorliegenden Voraussetzungen gegeben sind. Im Rücktrittsfalle sind Schadensersatzansprüche oder Aufwendungsersatzansprüche des Veranstalters oder Kunden ausgeschlossen. Ansprüche des Fischhaus bleiben hiervon unberührt.

§5 Rücktritt des Veranstalters / Kunden

5.1. Bestellungen sind verbindlich und stellen einen abgeschlossenen Vertrag dar. Der vereinbarte Vertragspreis oder für den Fall, dass eine Vereinbarung nicht stattgefunden hat, der zu zahlende Vertragspreis im Sinne dieser AGB, ist in voller Höhe zu zahlen, wenn trotz Bestellung die angekündigte Gästezahl nicht erscheint. Für den Fall, dass nur ein Teil der angekündigten Gäste erscheint, gilt § 6 dieser AGB. Die vorliegende Klausel betrifft nur den vollständigen No-Show-Fall.

5.2. Der Veranstalter / Kunde kann bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, so hat der Veranstalter / Kunde 50 % des vereinbarten Vertragspreises, sollte kein Vertragspreis vereinbart sein, der Vertragspreis im Sinne dieser AGB, zu zahlen. Es handelt sich hierbei um einen pauschalisierten Schadensersatz. Dem Veranstalter / Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis eines niedrigeren, dem Fischhaus bleibt auch die Möglichkeit, einen höheren Schaden, als den pauschalisierten Schadensersatz, darzulegen und nachzuweisen.

5.3. Erfolgt der Rücktritt vom Vertrag ab dem 13. Kalendertag bis zu 2 Kalendertage vor der Veranstaltung, so beläuft sich der pauschalisierte Schadensersatz auf 85 % des vereinbarten Vertragspreises. Im Übrigen bleibt es bei den Vereinbarungen dieser AGB. Erfolgt die Absage kürzer als 2 Kalendertage vor der Veranstaltung, so bleibt es bei dem vertraglich vereinbarten, sollte kein Vertragspreis vereinbart sein, bei dem nach diesen AGB zu zahlenden Vertragspreis.

5.4. Ein Kalendertag heißt 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, wobei der Tag der Veranstaltung nicht hinzugerechnet wird.

5.5. Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen und beiderseitig im Vertrag unterzeichneten Form.

§6 Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

6.1. Der Veranstalter / Kunde muss dem Fischhaus die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 4 Kalendertage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, andernfalls gilt die im Vertrag genannte Teilnehmerzahl als Garantiezahl und Abrechnungsgrundlage. Eine Änderung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung und der Bestätigung des Fischhaus. Ohne die Zustimmung und Bestätigung verbleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Vertragspreis bzw. Vertragspreis im Sinne dieser AGB, sollte kein Vertragspreis vereinbart worden sein.

6.2. Das Fischhaus ist weiterhin berechtigt, bestätigte Räume bzw. Tische/Plätze zu tauschen, es sei denn, dass dies für den Veranstalter unzumutbar ist. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Fischhaus die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Fischhaus dies ablehnen oder zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft dem Veranstalter / Kunden in Rechnung stellen, es sei denn, das Fischhaus trifft hinsichtlich der Zeitenverschiebung ein Verschulden.

§7 Mitbringen von Speisen und Getränken

7.1. Eine Verpflegung auf den zum Fischhaus gehörigen Flächen durch andere Gastronomie-anbieter ist grundsätzlich nicht möglich.

7.2. Der Veranstalter / Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Fischhaus. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten (wie z. B. Korkgeld, Schnittgeld oder Servicepauschale) berechnet. Können sich die Parteien über einen solchen Betrag zur Deckung der Gemeinkosten nicht verständigen, so ist das Fischhaus berechtigt, einen angemessenen und üblichen Betrag zu beanspruchen.

§8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

8.1. Soweit das Fischhaus für den Veranstalter auf dessen Veranlassung hin technische und/oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Fischhaus im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters / Kunden. Der Veranstalter / Kunde haftet für die pflegliche, ordnungsgemäße Behandlung und die vereinbarte einwandfreie Rückgabe. Er stellt das Fischhaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters / Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Fischhaus bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Fischhaus gehen zu Lasten des Veranstalters / Kunden, soweit das Fischhaus diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Fischhaus pauschal erfassen und berechnen. Treffen die Parteien hierzu keine Verständigung, ist eine Stromkostenpauschale von EUR 200,00 pro Veranstaltung vom Veranstalter / Kunden an das Fischhaus zu entrichten.

8.3. Der Veranstalter / Kunde ist mit Zustimmung des Fischhaus berechtigt, eigene Telefon und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Fischhaus eine Anschlussgebühr verlangen.

8.4. Störungen an vom Fischhaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Geräten und/oder Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Fischhaus diese Störungen nicht zu vertreten hat. Der Veranstalter / Kunde kann für die Beschädigung haftbar gemacht werden.

§9 Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB für Veranstaltungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter / Kunden sind unwirksam.

9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Fischhaus.

9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Fischhaus. Soweit ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Fischhaus.

9.4. Es gilt deutsches materielles Recht und deutsches internationales Privatrecht.

9.5. Sollten die AGB oder die vertraglichen Vereinbarungen Lücken aufweisen, so gilt das Gesetz.

Teil II Beherbergung der Gäste des Historischen Fischhaus GmbH & Co. KG

§1 Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung im Fischhaus.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hauses. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden/Besteller finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§2 Vertragsabschluss,-partner, Haftung, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden/Besteller durch das Fischhaus zustande; diese sind die Vertragspartner. Dem Fischhaus steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Fischhaus eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

3. Sofern der Kunde/Besteller Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Das Fischhaus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Fischhaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fischhaus beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Fischhauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Fischhauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Fischhauses auftreten, wird das Fischhaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Fischhaus rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4. Für eingebrachte Sachen haftet das Fischhaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Evtl. Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kundeunverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dies dem Fischhaus anzeigt (§703BGB).
Für die unbeschränkte Haftung des Fischhauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Fischhausparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Fischhausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Fischhaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Fundsachen werden nur auf Anfrage und gegen Gebühr nachgesandt. Sie werden vom Fischhaus 1 Monat aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, verschenkt, ansonsten vernichtet oder entsorgt.

8. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in dem Zimmer. Das Fischhaus übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Fischhauses. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Fischhaus ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Fischhaus zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten Preise des Fischhauses, wenn nichts anderes vereinbart in Bar oder mit Karte (keine American Express) spätestens bei Abreise zu zahlen.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beherbergung vier Monate und erhöht sich der von dem Fischhaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.

4. Die Preise können vom Fischhaus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Fischhaus dem zustimmt.

5. Wird eine Rechnungslegung vereinbart, so ist diese Rechnung ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Fischhaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Fischhaus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Fischhaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Das Fischhaus ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Fischhauses aufrechnen oder mindern.

§4 Rücktritt des Kunden (Stornierung)

1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Fischhaus geschlossenen Beherbergungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fischhauses. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall der vereinbarte Zimmerpreis aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Fischhauses zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Sofern zwischen dem Fischhaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Fischhaus auszulösen.

2. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Fischhaus ausübt.

3. Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern und deren Nebenleistungen hat das Fischhaus die Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Zimmer oder Vergabe von Terminen, sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Fischhaus steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren zu entrichten:
     Ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 50% der bestellten Leistungen
     24 Stunden vor Anreise 100%der bestellten Leistungen
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Fischhaus entstandenen Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

§5 Rücktritt durch das Fischhaus

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Fischhaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Fischhauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Fischhaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Fischhaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Fischhaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; das Fischhaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Zimmerbuchung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Fischhauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Fischhauses zuzurechnen ist oder aber ein Verstoß gegen §1 Nr. 2 vorliegt.

4. Das Fischhaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 5. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Fischhaus spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Fischhaus ohne Schadensnachweis für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) vom Kunden verlangen, ab 18:00 Uhr 100%. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt dem Fischhaus vorbehalten.

§7 Nichtrauchen im Hotelzimmer

Unsere Hotelzimmer sind sämtliche Nichtraucherzimmer. Es ist daher ausdrücklich untersagt, sowohl in Flurbereichen des Fischhauses als auch in den Hotelzimmern nebst angeschlossenen Badzimmern zu rauchen. Im Falle einer Nichtbeachtung durch den buchenden Gast oder eine seiner Begleitpersonen haben wir das Recht, vom buchenden Gast als pauschalen Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hier aus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von 150,00€ zu verlangen. Dieser pauschale Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Fischhaus einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist. Dem Gast wird also ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

§8 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Fischhauses.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Fischhauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Fischhauses..

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 01.09.2021

 

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